Ein Inhaftierter montiert mit einer Zange Kabel auf Leiterplatten Unternehmerbetrieb
Quelle: Justizvollzugsanstalt Düsseldorf

Alle Strafgefangenen sind zur Arbeit verpflichtet. Untersuchungsgefangene können sich freiwillig um Arbeit bewerben.

Derzeit können nur etwa 25 bis 30 % der Gefangenen zur Arbeit eingesetzt werden. Zum Einen erweisen sich einige Gefangene aus unterschiedlichen Gründen für die vorhandene Arbeit als nicht geeignet, zum Anderen ist nicht in ausreichendem Maß Arbeit vorhanden.

Wer arbeitet, bekommt je nach Tätigkeit ein unterschiedlich hohes Entgelt.

Die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verfügt über folgende Arbeitsbetriebe:

Hausinstandhaltung:
  • Elektrowerkstatt
  • Heizung, Lüftung, Sanitär
  • Schreinerei
  • Malerbetrieb
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für Hilfstätigkeiten, z.B.:
  • Küche
  • Kammer
  • Innenreinigung
  • Hofkolonne
  • Bücherei