Zur Beachtung:
Während der Telefonzeiten Dienstag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr werden Emails nachrangig bearbeitet.
Aus personellen Gründen sind grundsätzlich Verzögerungen bei der Bearbeitung der Emails möglich, so dass Sie Termine bitte frühzeitig abstimmen – Sie können ab dem ersten Werktag des Monats Termine für den laufenden und folgenden Monat vereinbaren.
Gerade bei Einzelbesuchen und Kinderbesuchen ist die frühzeitige Vereinbarung sehr wichtig.
Bitte beachten Sie die Neuregelung des Besuchereinkaufs:
-
Regelbesuch: 15€
-
Kinderbesuch: 10€ (nur Verzehr beim Besuch)
-
Langzeitbesuch: 10€ (nur Verzehr beim Besuch)
Überweisungen zum Zwecke des Einkaufs sind bei Untersuchungsgefangen unter Angabe des Verwendungszwecks (Name, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten) möglich. Der Höchstbetrag pro Einkauf je Monat beträgt 260€ > siehe Bankverbindung.
Strafgefangene können nicht von eingezahltem Geld einkaufen.
Es werden nur vereidigte DolmetscherInnen zum Besuch zugelassen. Die Vereidigungsurkunde ist stets vorzulegen.
Alle sonstigen Informationen finden Sie auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf oder erfragen Sie bitte per Mail!
