Außenpforte der JVA Düsseldorf Quelle: Justizvollzugsanstalt Düsseldorf

Als Selbststeller benötigen Sie einen Stellungsbefehl bzw. eine Ladung zum Strafantritt, sowie ein gültiges Ausweisdokument. Sollten Sie über kein gültiges Ausweisdokument verfügen, stellen Sie sich bitte bei der Polizei, um die Identität feststellen zu können.

Vor Ihrem Haftantritt regeln Sie bitte selbstständig Ihre Angelegenheiten zur Vorbereitung Ihrer haftbedingten Abwesenheit. Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei eine Hilfe sein:

  • Was passiert mit Ihrer Wohnung?

  • Sind Ihre Arbeitgeber/Ausbilder informiert?

  • Haben Sie die Agentur für Arbeit/ARGE in Kenntnis gesetzt?

  • Haben Sie sich um Ihre Verträge (Wasser-, Gas-, Stromversorgung, Telefon, Internet, Zeitschriften usw.) gekümmert?

  • Weiß Ihre Bank über Ihre Situation Bescheid?

  • Haben Sie bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt? Wer leert den Briefkasten

  • Was ist mit Ihren Versicherungen (Auto-, Haftpflicht, Hausratversicherungen etc.)?

  • Wer übernimmt die Pflege für Ihre Haustiere?

  • Wer kümmert sich um Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen?

  • Sollte ihr Auto sicher geparkt werden?

 

Bitte erscheinen Sie pünktlich und nüchtern (keine Einnahme von Drogen und Alkohol) in den Verwaltungszeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr) an der Außenpforte der JVA Düsseldorf.

Bringen Sie bitte die folgenden, wichtigen Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass usw.),

  • Aufenthaltsbescheinigung oder aktuellster Brief vom Ausländeramt,

  • Stellungsbefehl/Ladung zum Strafantritt,

  • Arbeits-/Ausbildungsvertrag (falls vorhanden), Kontaktdaten des Arbeitgebers,

  • Versicherungsnummernachweis (vormals Sozialversicherungsausweis),
  • letzter ALG I- oder ALG II-Bescheid (falls vorhanden),
  • Rentenbescheid,

  • Krankenversicherungskarte,

  • Bankkarte,

  • Mietvertrag (falls vorhanden),

  • Adressen und Telefonnummern wichtiger Angehöriger oder Freunde,

  • Kontaktdaten der rechtlichen Betreuung,

  • Kontaktdaten des Jugendamtes, falls von dor Hilfen gewährt werden,

  • Nachweis über ärtzlich verschriebene Medikamente,

  • sonstige Dokumente zu Sachverhalten, die Sie vor dem Strafantritt nicht mehr klären konnten.