Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Hinweis für den Besuch von Untersuchungsgefangenen:
Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.
Telefonisch können Terminabsprachen von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Tel 0211 93882-0 (Für Private Besucher)
Tel 0211 93882-0 (Für Anwälte und amtliche Besucher)
Fax 0211 93882-153 (Für Anwälte und amtliche Besucher)
Besuchstermine können auch per E-Mail (besuch@jva-duesseldorf.nrw.de) vereinbart werden. Etwaige Folgetermine können danach auch persönlich in der Besuchsabteilung abgestimmt werden.
Personen, die erkennbar unter Rauschmitteleinfluss stehen, oder dergleichen mitführen, wird der Zutritt verweigert.
Um einen reibungslosen Ablauf des Besuches zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie sich mindestens 30 Minuten vor dem Beginn des Besuchstermins an der Außenpforte melden.
Ein Einlass nach dem Beginn des vereinbarten Besuchstermins kann aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr erfolgen. Bitte frühzeitig die Termine vereinbaren.
Private Besucher von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen:
(jeweils die ersten und letzten Einlasszeiten)
Dienstag bis Freitag: 08:10 Uhr bis 11:45 Uhr & 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Einlass: 07:40 Uhr – 11:15 Uhr & 12:00 Uhr bis 15:15 Uhr
- Samstag: 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Einlass: 08:00 Uhr – 14:15 Uhr
Anwälte und amtliche Besucher
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Für Anwälte und amtliche Besucher gelten die Zeiten analog, jedoch ohne die Unterscheidung zwischen Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen.
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Eine rechtzeitige Terminabsprache, spätestens am Vortag bis 12:00 Uhr ist auch hier erforderlich.