Nachdem Strafvollzugsgesetz bzw. dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz haben Inhaftierte das Recht mit Personen außerhalb der Anstalt zu verkehren. Unter Beachtung der Regelungen wurden die nachfolgenden Besuchsmöglichkeiten für Straf- und Untersuchungsgefangene geschaffen.
Hinweise für den Besuch von Untersuchungsgefangenen:
Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.
Weitere Hinweise als Dokument
Video
Video: Kontakt zu Gefangenen