Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen, erwachsenen Männervollzuges mit folgendem Zuständigkeitsbereich:
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Freiheitsstrafe bis unter 3 Monate und Ersatzfreiheitsstrafe
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Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) von 3 Monate bis einschließlich 30 Monate
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Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monate an erwachsene Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit
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Untersuchungshaft
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Hauptverhandlungshaft
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Sicherungshaft § 453c StPO
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Auslieferungs- und Durchlieferungshaft
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Zivilhaft
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Strafarrest (WStG)
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollstreckungsplan regelt die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.