Landkarte von Nordrhein-Westfalen Quelle: Justiz NRW

Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen, erwachsenen Männervollzuges mit folgendem Zuständigkeitsbereich:

  • Freiheitsstrafe bis unter 3 Monate und Ersatzfreiheitsstrafe

  • Freiheitsstrafe  (Erst- und Regelvollzug) von 3 Monate bis einschließlich 30 Monate

  • Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monate an erwachsene Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Untersuchungshaft

  • Hauptverhandlungshaft

  • Sicherungshaft § 453c StPO

  • Auslieferungs- und Durchlieferungshaft

  • Zivilhaft

  • Strafarrest (WStG)

 

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollstreckungsplan regelt die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.