Die JVA Düsseldorf bietet Straf- und Untersuchungsgefangenen die Nutzung von Skype–Besuchen an. Um das Angebot der Videotelefonie nutzen zu können, richten Sie bitte zunächst – sofern noch nicht vorhanden, einen Skype–Account ein.
Für das notwendige Genehmigungsverfahren benötigen wir von ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie.
Die Unterlagen übermitteln Sie bitte in Kopie entweder als Anhang einer E-Mail oder per Post an die Anstalt mit dem Betreff „Skype-Unterlagen für (Name des Inhaftierten)“.
JVA Düsseldorf
Oberhausener Str. 30
40472 Ratingen.
Nach Übermittlung der Unterlagen bekommen Sie per Email von der JVA eine Rückmeldung über die entsprechende Genehmigung. Vereinbaren Sie erst dann einen Termin unter folgender Rufnummer während der Servicezeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr: 0211–93882–0.
Hinweis zur Einverständniserklärung: Die Dauer der Videotelefonate beträgt einheitlich 60 Minuten.
Was geschieht mit den Daten?
Durch die Inanspruchnahme des Skype-Kontaktes kommt es zur Übertragung der Daten des Gefangenen sowie der Kontaktperson. Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Skype - Kontakte gespeichert und verarbeitet.
Die bestehende Skype-Sitzung wird durch die Bediensteten der Besuchsabteilung über einen externen Monitor optisch überwacht. In Bezug auf die optische Überwachung des Skype-Kontakts durch den Besuchsbediensteten, findet eine vorherige Unterrichtung der Kontaktperson statt.
Nutzungsbedingungen:
Die Kosten für die externe Einrichtung trägt die Kontaktperson selbst.
Eine Einverständniserklärung in die Nutzungsbedingungen ist vorab abzugeben. Die vorherige Mitteilung von persönlichen Daten und Skype-Nutzernamen der Kontaktperson ist Voraussetzung.
Grundsätzlich ist der Skype-Kontakt mit nur einer Kontaktperson durchzuführen. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei der Teilnahme von Kindern oder älteren Personen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur mit mindestens einem Erziehungsberechtigten möglich.
Die Kontaktperson muss in dem terminierten Zeitrahmen sowohl „online“ sein, ebenfalls darf der Skype – Account nicht auf „unsichtbar“ gestellt sein, der Skype-Kontakt ist nur in dem terminierten Zeitrahmen möglich.
Sie werden zu dem vereinbarten Termin durch einen Bediensteten unter Ihrem angegebenen Skype-Nutzernamen angerufen und müssen sich mit einem Ausweispapier identifizieren. Es ist hierzu zwingend notwendig, dass Ihre Kamera eingeschaltet ist und dass sowohl Sie als auch Ihr Ausweisdokument für den Bediensteten der JVA Düsseldorf gut sichtbar ist.
Bei erfolgreicher Identifizierung startet das Skype-Gespräch.
Wichtige Hinweise
Der Skype-Kontakt wird sofort abgebrochen, wenn die Behandlung des Gefangenen oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wird. Ein nicht abgesprochener Wechsel der Kontaktperson führt ebenfalls zum sofortigen Abbruch.
Sollte ein Erkennen der Ausweisdokumente und der Kontaktperson zum Zwecke einer Identifikation nicht möglich sein, wird das Gespräch beendet.
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BF-Skype-Antrag .pdf
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BF-Skype-Merkblatt .pdf