Rollstuhlfahrer Quelle: Justiz NRW

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: 0211 93882-152

 
Behinderten-Parkplatz

Als schwerbehinderte Person mit Sonderparkausweis -aG- haben Sie die Möglichkeit, die auf dem Besucherparkplatz ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze in der Nähe des Eingangs zu nutzen.


Zugang zum Gebäude

Für gehbehinderte Menschen sind alle Wege zum Besuchsbereich sowie zur Verwaltung barrierefrei.

Der eigene Rollstuhl kann aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden.

Damit Sie sich aber problemlos hier bewegen können, stellt Ihnen die JVA einen Rollstuhl zur Verfügung.


Behindertengerechte-Toilette

Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Bereich der Außenpforte sowie in der Verwaltung.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die diensthabenden Personen in der Besuchsabteilung. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.