Arbeiten in der Schreinerei Quelle: Justizvollzugsanstalt Düsseldorf

Eine große Rolle in dem Prozess der Resozialisierung des Strafgefangenen nehmen die Arbeit und die Ausbildung ein.

§29 Abs.1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) bestimmt:

„ Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten. Gefangene sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene Beschäftigung auszuüben.“

Hierfür bietet die JVA Düsseldorf folgende Möglichkeiten: