Nachdem Strafvollzugsgesetz  bzw.   dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz haben Inhaftierte das Recht mit Personen außerhalb der Anstalt zu verkehren. Unter Beachtung der Regelungen wurden die nachfolgenden Besuchsmöglichkeiten für Straf- und Untersuchungsgefangene geschaffen.

Hinweise für den Besuch von Untersuchungsgefangenen:
Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.

Weitere Hinweise als Dokument

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Video: Kontakt zu Gefangenen